Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von 

Eike Nimz Webdesign
Wachtelstieg 3
38118 Braunschweig 

– im Folgenden: Auftragnehmer –

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allgemeines

1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische
Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem
Kunden. 

1.1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. 

1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen
Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der
Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des
Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass
deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. 

1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil
geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den
vorliegenden AGB vor. 

1.1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden,
erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.2.1 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag
gegeben Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte
Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem
Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer von Rechts wegen nicht berechtigt ist,
Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Auftragnehmer ist vor allem nicht
verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden
selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem
geltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige
Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen.
Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst. 

1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden
Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken, Logos etc.) und Zugänge
vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten
Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 

1.2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des
Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt
diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht
er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl unter Beachtung
der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-
Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. 

1.2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art.
28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – vom Auftragnehmer zu
stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen. 

1.2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete
(notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden
in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben
hiervon unberührt. 

1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Auftragnehmer
dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für
deren Suche) in Rechnung stellen. 

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

2.1 Webseitenerstellung (agil)

2.1.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von
neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten oder Webkomponenten (nachfolgend
„Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben
unberührt.

2.1.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist
grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B.
Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der
technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene
Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.1.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und
dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst
eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte
(gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender
Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der
Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit,
Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von
Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der 
Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots
durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande. 

2.1.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten
Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags,
wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der Auftragnehmer
nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der
vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart
und vergütet werden. 

2.1.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der
Webseite auffordern. 

2.1.6 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und
für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder
Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete
(notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in
keinerlei Hinsicht verantwortlich. 

2.1.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins
und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL / TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann
geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe
von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger
Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen –
nicht. 

2.1.8 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox
und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers).
Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 

2.1.9 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem
Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der
Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden
Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind
ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und
Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische
Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem
Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten
zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

2.2 Webseitenerstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

2.2 Webseitenerstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

2.2.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender
Webseiten oder Webkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und
Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer. 

2.2.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist
grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B.
Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der
technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene
Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 

2.2.3 Maßgeblich für den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind zum einen
individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes,
ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Der Auftragnehmer wird die im
Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf
Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der
Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte der
Auftragnehmer erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer
Webseite eignen, wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen
entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der
Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen des Auftragnehmers hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines
angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des
Lastenhefts gegenüber dem Auftragnehmer verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht
zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil. 

2.2.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt der Auftragnehmer ein Pflichtenheft, das insbesondere die
fachlich-technische und/oder -gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben
beschreibt. Nach Fertigstellung legt der Auftragnehmer dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor.
Der Kunde ist berechtigt, das vom Auftragnehmer erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs-
bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich insoweit unter Berücksichtigung
der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten
Vorschlag des Auftragnehmers endgültig nicht einverstanden, kann er oder der Auftragnehmer das
Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – den Vertrag außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag
zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare
und/oder Aufwendungen des Auftragnehmers sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw.
zu ersetzen. 

2.2.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als
zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichungen von den Inhalten des durch den Kunden
abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den
Parteien. Der Auftragnehmer erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft
beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt der Auftragnehmer grundsätzlich keine
Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen
Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert der
Auftragnehmer die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben. 

2.2.6 Der Auftragnehmer stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur
Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der
Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Kunden die fertige
Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten
Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zuzusenden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen
Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im
Übrigen Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. 

2.2.7 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und
für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder
Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete
(notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in
keinerlei Hinsicht verantwortlich. 

2.2.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der
Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde
vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber dem
Auftragnehmer schriftlich oder in Textform anzeigen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die Fehler
fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf der Auftragnehmer vorübergehende Workarounds
bereitstellen.

2.2.9 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins
und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL / TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann
geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe
von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger
Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen –
nicht. 

2.2.10 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox
und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers).
Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 

2.2.11 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem
Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der
Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden
Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind
ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und
Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische
Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem
Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten
zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

2.3 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

2.3 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

2.3.1 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem
Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend
„Wartungsverträge“). Der Auftragnehmer kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist
weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden
Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind
ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen. 

2.3.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene
Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende
Leistungen, wie z. B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden. 

2.3.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch
eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im
Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben
hiervon unberührt. 

2.3.4 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch
die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Der Auftragnehmer schuldet vorbehaltlich abweichender
Individualvereinbarungen insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der
Datenschutzerklärung.

Teil 3 – Marketing

Teil 3 – Marketing

3.1 SEO-Marketing

Der Auftragnehmer bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der
Leistungserbringung schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die
nach eigener Erfahrung des Auftragnehmers das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder
vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne
von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste)
wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich
zugesichert wurde. 

Teil 4 – Sonstige Bestimmungen

Teil 4 – Sonstige Bestimmungen

4.1 Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ist Gegenstand einer individualvertraglichen
Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

4.2 Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern.
Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs.2 S.1 BGB wird auf 2 Wochen ab Abnahmeaufforderung festgelegt,
sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist,
die der Auftragnehmer dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde
innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk
als abgenommen.

4.3 Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt
beim Auftragnehmer. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese
Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der
Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Auftragnehmer resultieren. Die Verjährung beginnt
nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die
gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

4.4 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

4.4 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

4.4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden –
an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares
Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden. 

4.4.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Auftragnehmer ausdrücklich die
Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise
öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu
dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als
Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 

4.4.3 Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise
im Footer und im Impressum der vom Auftragnehmer erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem
Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

4.5 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht
ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder,
Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen
Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien
des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten
(bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den
vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich
unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

4.6 Haftung/Freistellung

4.6.1 Der Auftragnehmer haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund
zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig
eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche
Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des
Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des
Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung
des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 

4.6.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den
Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend
gemacht werden.

4.7 Schlussbestimmungen

4.7.1 Die zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem
materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

4.7.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien
den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis;
ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. 

4.7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen
in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder
Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden
werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern
der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine
Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der
Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung
außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf
die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.